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Die Berufshaftpflichtversicherung

Um als Arzt tätig zu werden, ist eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung als grundlegende Voraussetzung anzusehen.

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie im Schadenfall vor Ansprüchen wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der jeweilige Versicherer prüft die Sachlage und reguliert den Schadenfall oder wehrt bei unbegründeten Vorwürfen die Ansprüche ab. Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt ist bei einem berechtigten Anspruch vom Arzt selbst zu tragen.

Gerade in den letzten Jahren ist die Anzahl der Vorwürfe von Fehlbehandlungen und die daraus folgenden Regressforderungen stark angestiegen. Da auch gleichzeitig die Höhe der Schadenersatzforderungen immer weiter steigt, sind Erhöhungen der Beiträge zu den Berufshaftpflichtversicherungen laut Versicherern unumgänglich gewesen. Dieser Trend wird vermutlich auch weiterhin anhalten, zumal sich nur noch wenige Versicherer mit der Absicherung von Augenärzten beschäftigen.

Und nun kommt unser Ansatz zum Tragen: wir bauen in den kommenden Jahren in Zusammenarbeit mit dem BVA e.V. eine eigene Schadenstatistik auf, sodass wir den Versicherern Fakten entgegen halten können. Dazu bedarf es eines möglichst großen Kollektivs, das aber gerade beim BVA e.V. gegeben ist. Denn rund 90 % der Augenärzte sind Mitglied im Verband, somit haben wir eine ausreichend große Stückzahl, um diese eigene Statistik zu erstellen. Diese wird dann auch aussagekräftig genug sein, um in Prämienverhandlungen mit den Versicherern einzusteigen. Denn aktuell werden von Versicherern lieber Dachdecker und Maurer haftpflichtversichert als Augenärzte. Die Angst vor Großschäden - hier wird immer wieder auf die in den USA üblichen extrem hohen Schadenersatzansprüche verwiesen - ist aber derzeit in Deutschland vollkommen unbegründet, es gibt schlichtweg keine Schadenzahlungen in diesen Größenordnungen. Dennoch wird der Markt u.E. künstlich klein und intransparent gehalten, so können die Versicherer die Prämien nach und nach immer weiter erhöhen. Und dies gilt es in Ihrem und im Sinne des BVA e.V. zu vermeiden.

Allein schon deshalb sollten Sie uns die aktive Betreuung Ihrer Berufshaftpflichtversicherungen übertragen. Denn Sie helfen damit dem Aufbau dieser künftig immens wichtigen Statistiken, die von den Versicherern so nicht geführt werden. Hier werden nur Ärzte verschiedener Fachbereiche in einer Gruppe betrachtet, was auf Nachfragen selbst der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft einräumen musste.
Selbstverständlich prüfen wir auch laufend das Preis- und Leistungsverhältnis dieser Verträge.

Die Versicherungssumme sollte im Übrigen heutzutage bei mindestens 5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden liegen. Gerade wenn Sie in einem großen Gebäude eingemietet sind, sollte die Versicherungssumme genau geprüft werden, denn für einen von Ihnen oder Ihrem Personal verschuldeten Großbrand können Sie unbegrenzt haftbar gemacht werden.

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