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Die Elektronikversicherung

Hochentwickelte, sensible und teure elektronische Geräte sind heute in sehr vielen Betrieben unent¬behrliche Helfer bei der täglichen Arbeit. In fast allen Firmen sogar absolute Basis, um auf Dauer überhaupt ertragreich arbeiten zu können.

Überlegen Sie, welche Auswirkungen es für Ihren Betrieb hätte, wenn Sie Ihre technischen Geräte nicht nut¬zen könnten und gleichzeitig für Ersatz sorgen müssten.

Was ist versicherbar?

Elektronische Geräte, Anlagen und Systeme, wie z.B.:

  • Daten- und Kommunikationstechnik
  • Bürotechnik
  • Mess- und Prüftechnik
  • Bild- und Tontechnik
  • fest installierte Datenträger, z.B. Festplatten

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Alle Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen. Insbesondere durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen, Glimmen
  • Wasser aller Art, Feuchtigkeit
  • Sturm, Frost, Überschwemmung

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Beim Abschluss einer Elektronikversicherung muss berücksichtigt werden, dass nicht alle Gefahren versichert können. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind z.B.:

  • Beschädigungen, die durch volle Absicht entstehen (Vorsatz)
  • Betriebsbedingter Verschleiß oder Alterung der Geräte

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Versicherungsvertrag eingetragenen Betriebsgrundstücke, bei entsprechender Vereinbarung gilt auch das Bewegungsrisiko mitversichert.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand der Geräte, bzw. den Herstellungskosten zuzüglich der Bezugskosten (z.B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage).